|
Slowakei
|
Hauptstadt:
|
Preßburg (Bratislava)
|
|
Int. Kennzeichen:
|
SK
|
|
Sprache:
|
slowakisch, Sprachen der Minderheiten (Ungarisch, Tschechisch, Deutsch,Ukrainisch, Sprachen der Sinti und Roma)
|
|
Gängige Fremdsprachen:
|
Tschechisch, Deutsch, Englisch, Russisch
|
|
Währung:
|
1 Slowakische Krone (Sk) = 100 Heller
|
|
Elektrischer Strom:
|
230 Volt/50 Hertz Wechselstrom, Flachstecker oder Schukostecker (Zwischenstecker erforderlich)
|
Links
Reiseinformationen und Reisewarnungen der österreichischen Regierung Reiseinformationen und Reisewarnungen der schweizer Regierung Reiseinformationen und Reisewarnungen der deutschen Regierung
Besondere Hinweise
Hier finden sie aktuelle Reisewarnungen und Reiseinformationen
Letzte Aktualisierung: 03.05.2006
Informationen zur Vogelgrippe
Sicherheit
Hinsichtlich Kriminalität wird eine Zunahme von Delikten wie Taschendiebstahl, Autoeinbruch und -diebstahl beobachtet. In Anbetracht möglicher Autodiebstähle, vor allem in größeren Städten, empfiehlt sich dringend - auch aus Versicherungsgründen - die Benützung bewachter Parkplätze oder Parkgaragen, zusätzlich Lenkradsperren oder Zusatzwegfahrsperren (organisierte Autodiebe spezialisieren sich auf Alarmanlagen und Wegfahrsperren). Dokumente, Bargeld, Kredit- und Scheckkarten sowie Wertgegenstände keinesfalls im Auto zurücklassen (möglichst körpernah tragen oder im Hotel zur Verwahrung abgeben). Vorsicht vor Straßenwechslern (Betrügereien) und Trickdieben (Betäubungsmittel in Getränken). Das Fotographieren von strategisch wichtigen Einrichtungen (vor allem militärische Einrichtungen bzw. Atomkraftwerke) ist verboten.
Einreise
Österreichische Reisende dürfen ohne Visum in die Slowakei einreisen. Sollte ein längerer Aufenthalt in der Slowakei geplant sein, muß eine Wohnsitzregistrierung beim zuständigen Polizeikommissariat des Wohnsitzes vorgenommen werden. Wenn der Hauptwohnsitz in die Slowakei verlegt wird, ist eine Registrierung bei der slowakischen Fremdenpolizei notwendig.
Ab 01. Mai 2004 kann die Einreise bei den internationalen Grenzübergängen auch mit einem gültigen Personalausweis erfolgen. Die Einreise mit abgelaufenem Reisepass ist nicht möglich, die Verlängerung der österr. Reisepässe wird jedoch anerkannt.
Es muss beachtet werden, dass laut slowakischem Gesetz ein Identifikationsausweis in Form eines Reisepasses oder Personalausweises immer mitgetragen werden muss.
Österreichische Staatsbürger sowie EWR-Bürger dürfen ohne Visum in die Slowakei einreisen. Familienangehörige von EWR-Bürgern (die nicht selbst EWR-Bürger sind) können seit 01. Mai 2006 nur dann visafrei in die Slowakei einreisen, wenn sie laut bilateralem Abkommen kein Visa benötigen oder im Besitz eines gültigen Reisedokumentes und eines Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" sind. Fremde mit einer langfristigen Aufenthaltsberechtigung in der EWR sowie visapflichtige Familienangehörige von EWR Bürgern die nicht im Besitz des Aufenthaltstitels "Daueraufenthalt - EG" sind, müssen nunmehr wieder ein Einreisevisum für die Slowakei beantragen. Österreicher sind verpflichtet ihre Einreise beim örtlich zuständigen Polizeikommissariat innerhalb von 10 Tagen zu melden (ähnlich dem österreichischen Meldezettel). Bei Unterbringung im Hotel wird diese Anmeldung vom Beherbergungsbetrieb durchgeführt. Wenn Österreicher ihren Hauptwohnsitz in die Slowakei verlegen, müssen sie sich nach Ablauf von 3 Monaten bei der slowakischen Fremdenpolizei registrieren lassen.
Seit 1. Mai 2004 gelten für den ungarisch/slowakischen Grenzübergang zwischen Rajka und Rosovce (Oroszvár) folgende Regelungen:
Für ungarische und slowakische Staatsangehörige ist die Benutzung zu Fuß, mit dem Fahrrad und dem PKW, (inklusive Kleinbussen mit höchstens 9 Sitzplätzen mit Ausnahme des Autobusverkehrs) möglich.
Staatsangehörige aller anderen Länder der Welt können diesen Grenzübergang nur zu Fuß und mit solchen Fahrzeugen, die nicht auf der Autobahn fahren dürfen, benutzen. Nach einer anfänglichen Übergangszeit, in der diese Regelung noch nicht exekutiert wurde, werden nun seit August 2004 keine Ausnahmen mehr gemacht.
Einfuhr
Einfuhrbeschränkungen: Ab 01. Mai 2004 ist die Einfuhr von Landes- und Fremdwährung in bar ab einem Betrag von 15.000,-- EURO bei der zuständigen Zollbehörde auf einem Formular zu deklarieren.
Der Geldwechsel von Euro ist problemlos möglich, Vorsicht vor vereinzelt überhöhten Wechselgebühren (Schilder, die auf gebührenfreien Wechsel hinweisen, beachten). Achtung, die Wechselkurse ändern sich täglich und sind in verschiedenen Banken und Wechselstuben oft unterschiedlich. Bei der Ausreise kann der Nachweis über den Umtausch in Kronen verlangt werden, wenn Einkäufe oder Nächtigungen in Kronen bezahlt wurden (Wechselbestätigungen unbedingt aufheben). Geldwechsel außerhalb der Bankzeiten ist in guten Hotels und zahlreichen Wechselstuben möglich. Kreditkarten werden im allgemeinen akzeptiert.
Betreffend die Einfuhr von Waren gelten ab 1. Mai 2004 gegenüber der Slowakei die selben Bestimmungen wie in anderen EU-Mitgliedsstaaten. Seit dem 1. Mai 2004 gilt beim Einkauf von Waren für den persönlichen Gebrauch in der Slowakei der Grundsatz, dass die Mehrwertsteuer als Teil des Warenpreises im Staat wo die Ware eingekauft wurde, bezahlt wird. Eine Ausnahme bilden Kraftfahrzeuge, bei denen die Steuer in der Slowakei auch im Falle, dass sie in einem anderen EU-Mitgliedstaat gekauft wurden, bezahlt wird.
Ausfuhr
Ausfuhrbeschränkungen: Seit 01. Mai 2004 ist die Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung in bar ab einem Betrag von EURO 15.000,-- bei der zuständigen Zollbehörde auf einem Formular zu deklarieren.
Bei einigen Warengruppen (z.B. Kunstgegenstände oder Gegenstände mit Museumswert) wird eine Bewilligung der zuständigen Organe auch für ihre Ausfuhr in einen anderen EU-Mitgliedstaat notwendig sein.
Seit 1. Mai 2004 gelten die selben Ausfuhrbestimmungen wie in anderen EU-Mitgliedsstaaten. Die Ausnahme betreffend die Beschränkung der Einfuhr von Tabakwarennach Österreich bleibt jedoch weiterhin aufrecht!
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Kontinentales Klima, praktisch kein Unterschied zu Österreich.
Ratschläge
Die geographischen und klimatischen Verhältnisse im Land verlangen keine von der österreichischen verschiedene Lebensweise. Bei Bergtouren und -wanderungen ist aber besonders auf geeignete Ausrüstung zu achten (Besonders in der Hohen Tatra kommt es jedes Jahr zu Todesopfern)
Gesundheit
Gesundheitslage: In der Regel sind Ärzte, Chirurgen und Zahnärzte gut ausgebildet. Allerdings herrscht ein Mangel an moderner medizinischer Technologie..
Impfungen
Vorgeschriebene/empfohlene Impfungen: Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben. Beachten Sie bitte die Zeckengefahr.
Vorsicht
Es besteht ein Risiko durch Zeckenbisse. Bei chronischen Krankheiten der Atemwege und Atemwegsallergien ist ein längerer Aufenthalt wegen der höheren Schadstoffbelastung der Luft nicht empfehlenswert. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, ist ratsam.
Versicherung
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).
Das Anrecht auf Gewährung einer Gesundheitsfürsorge können EU-Bürger nur in einer Gesundheitseinrichtung beanspruchen, die aus öffentlichen Mitteln finanziert wird. Dieses Recht beinhaltet jedoch keinen Anspruch für EU-Bürger auf ihre Rückholung in den Staat der Versicherung sowie auf Überführung im Falle eines Ablebens. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird daher nahe gelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: relativ dichtes Netz an Eisenbahnen und Busverbindungen. Lokal öffentliche Verkehrsmittel (Busse, Straßenbahnen) sowie Taxis. Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte ist empfehlenswert. Es gelten 0,0 Promille. Die meisten Autobahnen und Schnellstraßen in der Slowakei sind gebührenpflichtig (Vignette). Im Winter ist die Mitnahme von Schneeketten angeraten. Geschwindigkeitsbeschränkungen: In Ortschaften: 60 km/h Auf Landstraßen/ Schnellstraßen: 90 km/h Auf Autobahnen: 130 km/h
Sonstiges
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
|