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Schweiz
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Hauptstadt:
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Bern
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Int. Kennzeichen:
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CH
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Sprache:
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Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch
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Gängige Fremdsprachen:
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Englisch
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Währung:
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1 Schweizer Franken (sFr.) = 100 Rappen (Centimes)
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Elektrischer Strom:
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230 Volt/50 Hertz Wechselstrom, meist dreipolige Stecker (Zwischenstecker erforderlich)
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Links
Reiseinformationen und Reisewarnungen der österreichischen Regierung Reiseinformationen und Reisewarnungen der deutschen Regierung
Besondere Hinweise
Hier finden sie aktuelle Reisewarnungen und Reiseinformationen
Letzte Aktualisierung: 28.07.2006
Das anhaltend warme Wetter hat zum Abschmelzen des Eises in den Schweizer Alpen geführt. Daher steigt die Gefahr von Bergstürzen, Steinschlägen und Murenabgängen.
Alpinisten sollten daher vor jeder Bergtour unbedingt mit der örtlichen Bergwacht oder den örtlichen Bergsportvereinen Kontakt aufnehmen, um die Sicherheit der geplanten Route abzuklären.
Die Gotthardachse - Autobahn A2 und Kantonsstraße - wird am Freitag, den 30. Juni 2006, gegen Mittag wieder für den Verkehr freigegeben werden. Aktuelle Informationen zur Verkehrssituation am Gotthard können auf der Homepage des Kantons Uri abgefragt werden.
Informationen zur Vogelgrippe
Sicherheit
Westeuropäischer Standard
Einreise
Reisende dürfen sich ohne Visum unbeschränkt im Land aufhalten, sie müssen sich jedoch bei einem über 3 Monate hinausgehenden Aufenthalt an die für ihren Wohnort zuständige kantonale Meldebehörde wenden. Der Reisepass darf bei der Einreise weniger als 5 Jahre abgelaufen sein. Die Einreise kann auch mit einem Personalausweis erfolgen.
Einfuhr
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung. Euro können problemlos gewechselt werden. Euroschecks werden von größeren Hotels, Geschäften und Banken eingelöst, Kreditkarten werden im allgemeinen akzeptiert. Weiters besteht auch die Möglichkeit der Bargeldabhebung bei Bankomatautomaten. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (dazu gehören auch wahlweise 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 250 Gramm Tabak). Die Einfuhr von Lebensmitteln und Alkohol unterliegt mengenmäßigen Beschränkungen. Die Umstellung des Europäischen Währungssystems auf den EURO brachte auch Auswirkungen auf den Zahlungsverkehr in der Schweiz mit sich. Vor allem in den Tourismus- und Grenzregionen wird der EURO neben dem Franken vermehrt als Zahlungsmittel verwendet. Der überwiegende Teil der inländischen Zahlungen erfolgt weiterhin in Franken.
Ausfuhr
Unbeschränkte Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung. Keine Beschränkungen hinsichtlich Waren, allerdings müssen Uhren, Gold und Käse (über 15 Kilogramm) deklariert werden.
Klima
Das Klima ist im Westen von atlantisch-ozeanischen Einflüssen geprägt und geht gegen Osten ins kontinentale Klima über. In den Alpen wirkt zudem die Höhenlage auf die Wettersituation ein.
Ratschläge
Die geographischen und klimatischen Verhältnisse im Land verlangen keine von der österreichischen verschiedene Lebensweise.
Gesundheit
westeuropäischer Standard
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Vorsicht
Die Verhältnisse im Land verlangen keine von der österreichischen verschiedene Lebensweise. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, ist ratsam. Grundsätzlich sind jedoch alle in Österreich zugelassenen Arzneien erhältlich.
Versicherung
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Bei Urlaub in der Schweiz ist im Falle einer plötzlichen Erkrankung die kostenlose Behandlung - mit Ausnahme ausländischer Selbstbehalte - durch die jeweiligen Schweizer Vertragseinrichtungen garantiert. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahe gelegt. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, dichtes Eisenbahnnetz. Lokal Taxis und öffentliche Verkehrsmittel (Busse, Straßenbahnen). Bei Autofahrten sind der Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird empfohlen. Seit dem 01.01.2005 gilt die neue Promillegrenze von 0,5 Promille. Die Autobahnen sind mautpflichtig. Geschwindigkeitsbeschränkungen: In Ortschaften: 50 km/h Auf Landstraßen/ Schnellstraßen: 80/ 100 km/h Auf Autobahnen: 120 km/h. Die Geldstrafen für Verkehrsübertretungen sind in der Schweiz empfindlich höher als in Österreich. So werden für Geschwindigkeitsübertretungen im Ortsgebiet (50 km/h zulässige Höchstgeschwindigkeit) folgende Beträge eingehoben:
a) Übertretung um 1 - 5 km/h: CHF 40,00.-
b) Übertretung um 6 - 10 km/h: CHF 120,00.-
c) Übertretung um 11 - 15 km/h: CHF 250,00.-
Am 01.03.2006 ist das neue Straßenverkehrsrecht in Kraft getreten. Es gelten u.a. folgende neue Regelungen:
- · Fahrzeuge, deren Höchstgeschwindigkeit unter 80 Kilometer pro Stunde liegt, sind auf Autobahnen und Autostraßen* nicht mehr zugelassen.
- · Das Nichtgewähren des Vortritts von Fussgängern bei Zebrastreifen wird mit einer Geldstrafe von CHF 140,00 (ca. € 90,00) geahndet.
- · Sicherheitsgurte müssen in Reisebussen und allen jenen Fahrzeugen, die entsprechend ausgerüstet sind, angelegt werden.
- · Das Fahren von so genannte Trikes und Quads ist nur mehr mit Helm erlaubt.
- * Autostraße: mit grünen Tafeln signalisiert (so wie Autobahn); keine Richtungstrennung, d.h. mit Gegenverkehr. Benützung nur für Autos gestattet.
Sonstiges
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
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