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Montnegro
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Besondere Hinweise
Letzte Aktualisierung: 15.11.2006
Sicherheit
Keine besonderen Vorsichtsmassnahmen erforderlich.
Einreise
Reisende mit österreichischer Staatsbürgerschaft dürfen sich im Falle der Einreise mit einem gültigen Reisepass bis zu einer Dauer von 90 Tagen und im Falle der Einreise mit einem gültigen Personalausweis bis zu einer Dauer von 30 Tagen ohne Visum im Land aufhalten. Bei der Einreise mit einem gültigen Personalausweis wird an der Grenze ein touristischer Passierschein ausgestellt.
Einfuhr
Zollfrei eingeführt werden dürfen Gegenstände für den persönlichen Gebrauch. Gemäß den montenegrinischen Zollbestimmungen haben ausländische Reisende mit Wohnsitz im Ausland anlässlich ihrer Einreise nach Montenegro den montenegrinischen Zollorganen mündlich alle Gegenstände bekannt zu geben, die über den Rahmen des gewöhnlichen Reisegepäcks hinausgehen. Bei Notebooks, Video, Handys und anderen elektrischen Geräten sollte eine schriftliche Bestätigung des Zollorgans verlangt und bis zur Ausreise aufbewahrt werden.
Die Einfuhr von Landeswährung (EUR) oder Fremdwährung bis zu einem Gesamtgegenwert von EUR 2.000,-- sind ohne Deklaration erlaubt.
Ausfuhr
Die Ausfuhr von Landeswährung (EUR) oder Fremdwährung bis zu einem Gesamtgegenwert von EUR 2.000,-- sind ohne Deklaration erlaubt.
Klima
Mediterranes Klima an der Küste mit durchschnittlich wärmeren Temperaturen und Mittelmeervegetation. Im gebirgigen Norden kontinentales Klima mit ausgiebigen Schneefällen im Winter.
Ratschläge
Die geographischen und klimatischen Verhältnisse im Land verlangen keine von der österreichischen verschiedene Lebensweise.
Gesundheit
Die medizinische Versorgung in den Krankenhäusern entspricht nicht dem europäischen Standard, so dass eine angemessene Betreuung von Notfall-Patienten manchmal nur notdürftig gesichert ist.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Vorsicht
Die hygienischen Verhältnisse entsprechen meist nicht dem europäischen Standard. Das Leitungswasser sollte nicht getrunken werden.
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Versicherung
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte in Betracht gezogen werden. Dies gilt vor allem für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Die österreichische „Grüne Versicherungskarte“ ist gültig.
Sonstiges
Bilaterale Straßengüterverkehrs- und Sozialversicherungsabkommen, Straßenpersonen- , Verkehrs- und Investitionsschutzabkommen sowie Vereinbarungen zur wirtschaftlichen, landwirtschaftlichen, industriellen, technischen und technologischen Zusammenarbeit waren mit Serbien und Montenegro in Kraft. Ein Investitionsschutzabkommen wurde am 12.Oktober 2001 unterzeichnet.
Es ist davon auszugehen, dass auch Montenegro diese Abkommen übernehmen wird.
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
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