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Luxemburg
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Hauptstadt:
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Luxemburg
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Int. Kennzeichen:
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LU
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Sprache:
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Letzeburgisch, Deutsch, Französisch
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Gängige Fremdsprachen:
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Englisch
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Währung:
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1EURO = 100 Cent
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Elektrischer Strom:
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230 Volt/50 Hertz Wechselstrom
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Links
Reiseinformationen und Reisewarnungen der österreichischen Regierung Reiseinformationen und Reisewarnungen der schweizer Regierung Reiseinformationen und Reisewarnungen der deutschen Regierung
Frühere Reisewarnungen und Reiseinformationen
Besondere Hinweise
Letzte Aktualisierung: 01.12.2006
Informationen zur Vogelgrippe
Sicherheit
Westeuropäischer Standard
Einreise
Österreichische Staatsbürger und Bürger anderer EU-Mitgliedsstaaten benötigen für die Einreise und den Aufenthalt kein Visum. Der Reisepass darf bei der Einreise weniger als 5 Jahre abgelaufen sein. Die Einreise kann auch mit einem gültigen Personalausweis erfolgen.
Einfuhr
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung. Kreditkarten werden im allgemeinen akzeptiert. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Luxemburg ist Mitgliedsstaat der Europäischen Union, es sind daher die für den innergemeinschaftlichen Verkehr geltenden Einfuhrbestimmungen zu beachten.
Ausfuhr
Unbeschränkte Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung. Keine Beschränkungen hinsichtlich Waren bekannt.
Klima
Atlantisch-gemäßigtes Klima mit sehr viel Regen und Nebel, die Temperaturunterschiede sind eher gering.
Ratschläge
Die geographischen und klimatischen Verhältnisse im Land verlangen keine von der österreichischen verschiedene Lebensweise.
Gesundheit
Europäischer Standard, doch wird bei schwierigen Krankheits- oder Operationsfällen häufig auf ausländische Institutionen verwiesen.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Vorsicht
Die Verhältnisse im Land verlangen keine von der österreichischen verschiedene Lebensweise. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die regelmäßig benötigte Arzneimittel beinhaltet, ist ratsam.
Versicherung
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK).
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Eisenbahnen, Busverbindungen. Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte ist zu empfehlen. Es gilt 0,8 Promille.
Sonstiges
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
Weitere hilfreiche Informationen
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