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Kroatien
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Hauptstadt:
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Agram (Zagreb)
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Int. Kennzeichen:
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HR
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Sprache:
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Kroatisch
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Gängige Fremdsprachen:
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Deutsch, Englisch
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Währung:
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1 Kuna (HRK) = 100 Lipa
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Elektrischer Strom:
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220 Volt/50 Hertz Wechselstrom
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Links
Reiseinformationen und Reisewarnungen der österreichischen Regierung Reiseinformationen und Reisewarnungen der schweizer Regierung Reiseinformationen und Reisewarnungen der deutschen Regierung
Besondere Hinweise
Hier finden sie aktuelle Reisewarnungen und Reiseinformationen
Letzte Aktualisierung: 20.11.2006
Aufgrund von wiederholten Diebstählen von Reisebussen sollten Reiseleiter und Buschauffeure die Busse auch nachts nicht unbeaufsichtigt abstellen. Die Reiseteilnehmer mögen ihr Gepäck, vor allem aber technische Geräte, keinesfalls in den Bussen lassen.
Am 27.10.2005 wurde von der EU-Kommission das Auftreten des Vogelgrippevirus der Variante H5N1 bestätigt. Zu erhöhter Vorsicht wird geraten, beachten Sie daher auch unsere Informationen zur Vogelgrippe
Das kroatische Entminungszentrum (HCR) warnt vor durch Unwetter zerstörte Warn- und Hinweisschilder für verminte Gebiete. Viele der ca. 10.000 Warn- und Hinweisschilder können durch Wettereinflüsse beschädigt werden. Teams des Entminungszentrums prüfen die Beschilderungen und stellen umgefallene oder verschwundene Schilder wieder auf.
Entminung: Auf der Insel Vis, wo im Sommer ein niederländischer Tourist verletzt wurde, hat die Entminungsfirma "Mungos" bei der Entminung seit Beginn dieser Woche mehrere nicht explodierte Sprengsätze gefunden.
Die gesamte Insel Vis/Lissa war bis 1990 militärisches Sperrgebiet und Flottenstützpunkt der Jugoslawischen Volksarmee (JNA): Ausländern war der Zutritt generell versperrt, nicht auf Vis ansässige Inländer durften mit Sondergenehmigungen auf die Insel.
Sicherheit
Kroatien ist grundsätzlich als sicheres Reiseziel zu bewerten. Die Kriminalitätsrate ist sehr niedrig. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass nach Angaben des kroatischen Zentrums für Entminung in den bis 1995 umkämpften Gebieten der Republik Kroatien auf eine Gesamtfläche von ca. 1.147 km² immer noch ca. 240.000 Landminen liegen.
Betroffen sind insbesondere folgende Gebiete: Ostslawonien (30 - 50 km vor der Grenze zu Serbien und Montenegro sowie an der Grenze zu Ungarn (Drau- und Donau-Uferböschungen, insbesondere Gebiete um Vukovar und Vinkovci); Westslawonien (Gebiet Daruvar, Pakrac, Virovitica); das westliche und südwestliche Grenzgebiet zu Bosnien sowie entlang des ehemaligen Frontverlaufs Richtung Süden (der Raum südlich von Sisak, die Strecke zwischen Sisak und Karlovac, die Strecke östlich von Ogulin, Richtung Otocak und Gospic, der Bereich des Velebit-Gebirges zwischen Gospićc und Obrovac, das Hinterland von Zadar in Richtung Šibenik sowie die Umgebung von Drniš Richtung Peručcko jezero und bosnische Grenze).
Da Minen oftmals dicht am Straßenrand verlegt wurden,wird in diesen Gebieten dringend davor gewarnt, die Straßen und Wege zu verlassen.
Nähere Informationen sowie eine Landkarte mit den eingezeichneten gefährdeten Bereichen können der Homepage des kroatischen Entminungsdienstes HCR, www.hcr.hr entnommen werden.
Gebiete, in welchen Minen vermutet werden, sind durch Warnschilder mit der Aufschrift „Mine – Mines“ gekennzeichnet.
Gebiete, in welchen gerade eine Entminung durchgeführt wird, sind durch gelbe Plastikbänder abgesperrt.
Es ist jedoch darauf Bedacht zu nehmen, dass die Warnschilder in den verminten Gebieten oftmals durch Unwetter zerstört wurden, nicht mehr also solche zu erkennen sind oder gänzlich fehlen.
Grundstücke mit verlassenen Häusern und leer stehende Gebäude sollten auf keinen Fall betreten werden. Keine Gefahr besteht in der Regel bei Aufenthalten und Reisen in unmittelbarer Nähe der Küste, auf den Inseln und der Halbinsel Istrien sowie im Großraum Zagreb.
Die Nationalparks in den betroffenen Gebieten können ohne Gefahr besucht werden, es wird jedoch empfohlen, die für Besucher vorgesehenen bzw. markierten Wege nicht zu verlassen.
Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass entlang des ehemaligen militärischen Sperrgebietes auf der Insel Vis ebenso Sprengsätze gefunden wurden.
Im Sommer 2005 wurde dort ein niederländischer Tourist durch eine Landmine verletzt.
Infolge der trockenen Macchia ist in den Sommermonaten auch die Gefahr von Waldbränden gegeben. Bei Campingplätzen, die nicht in Strandnähe liegen, ist daher besondere Vorsicht angebracht .
Einreise
Österreichische Staatsangehörige dürfen sich ohne Visum bis zu 3 Monate pro Halbjahr im Land aufhalten. Der österreichische Reisepass darf bei der Einreise nach Kroatien bis zu 5 Jahre abgelaufen sein. Im Einklang mit einer Bestimmung des Innenministeriums der Republik Kroatien können österreichische Staatsangehörige auch mit zeitlich gültigem österreichischen Personalausweis die Grenzen der Republik Kroatien überschreiten.
Einen Reisepass müssen jedoch folgende Personen haben: vorweisen: Ausländische Staatsbürger, die eine Jagd- oder Sportwaffe oder eine nach kroatischen Vorschriften in den Reisepass einzutragende Ware einführen möchten, Personen, die mit in ihren Reisepässen eingetragenen minderjährigen Kindern reisen und Minderjährige, die noch keinen Personalausweis haben.
Es wird angeraten, alleinreisenden Minderjährigen eine Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten mitzugeben.
Haustiere (Hunde, Katzen und Tiere aus der Familie der Marder) haben bei der Einreise einen Mikrochip oder eine klar erkenntliche Tätowierung aufzuweisen, aus welcher die Nummer ihrer Internationalen Gesundheitsbescheinigung hervorgeht. Sie benötigen eine Tollwutimpfung, welche bei der Einreise im Fall der Erstimpfung nicht jünger als 6 Monate und im Fall einer Auffrischungsimpfung nicht älter als ein Jahr sein darf.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Einreise per Boot/Jacht von Slowenien nach Kroatien die Grenzabfertigung durch die Hafenbehörden Koper, Izola oder Piran durchlaufen werden muss.
Während der heurigen Tourismussaison leisteten erstmalig ungarische und deutsche (bayrische) Polizisten der kroatischen Polizei Hilfe. Aufgrund des großen Erfolges der Zusammenarbeit seien diesbezügliche Abkommen mit allen für den kroatischen Tourismus wichtigen Ländern geplant.
Einfuhr
Die Einfuhr von Bargeld in Kuna ist für ausländische Reisende bis zum Betrag von HRK 15.000,00 erlaubt. Fremdwährung und Schecks dürfen ohne Beschränkung ein- und ausgeführt werden, die Ein- und Ausfuhr von Beträgen in Höhe von umgerechnet HRK 40.000,00 ist mündlich zu deklarieren. Fremdwährungen werden in Banken, Wechselstuben, Postämtern sowie in den meisten Hotels und auf Campingplätzen gewechselt, Reiseschecks werden von Banken eingelöst, Kreditkarten werden in den zahlreichen Geschäften, Restaurants und fast allen Hotels akzeptiert. Die Behebung von Kuna mittels Kredit- oder Maestrokarten ist bei allen Bankomaten in Städten und Touristenzentren möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Mindeststrafe für Handel mit Drogen in der Republik Kroatien drei Jahre Haft sind, welche auch bei minimalen Mengen gilt
Ausfuhr
Touristen haben in Kroatien die Möglichkeit, die Mehrwertsteuer (PDV) rückerstattet zu bekommen, wobei folgende Vorgangsweise einzuhalten ist:
Der Rechungsbetrag muss über HRK 500,00 liegen. Beim Einkauf ist der Reisepass vorzulegen und der Verkäufer hat ein TAX-FREE-Formular auszufüllen. Bei der Ausreise aus Kroatien muss dieses TAX-FREE-Formular durch den kroatischen Zoll abgestempelt werden, wobei kontrolliert wird, ob die Ware tatsächlich ausgeführt wird und noch nicht in Verwendung stand. Die Mehrwertsteuer-Rückerstattung erfolgt unter Vorlage des abgestempelten Formulares entweder in den TAX-FREE-Büros (Bearbeitungsgebühr !) direkt an der Grenze oder im jeweiligen Geschäft in Kroatien. Die Mehrwertsteuer (PDV) in Kroatien beträgt 22%.
Die Ausfuhr von Kultur- und Kunstgegenständen ohne Genehmigung des Ministeriums für Kultur ist verboten.
Klima
Im Landesinneren überwiegend gemäßigt kontinental, teilweise auch Gebirgsklima, an der Küste mediterranes Klima.
Ratschläge
Detaillierte Informationen für Kroatien-Urlauber können Sie auch auf der Informationsseite des kroatischen Tourismusverbandes abrufen: www.htz.hr bzw. www.kroatien.hr.
Gesundheit
Die medizinische Qualität in den öffentlichen Krankenhäusern reicht nicht immer an das generelle westeuropäische Niveau heran, die Versorgung in größeren Städten, Touristenzentren und Privatkliniken ist besser. Einige Gegenden Kroatiens sind als meningitisgefährdet gekennzeichnet, besonders in den Wäldern Nordkroatiens besteht gesteigerte Gefahr von Zeckenbissen. Eine entsprechende Schutzimpfung gegen FSME (Frühsommer-Meningoencephalitis), die v.a. durch Zeckenbiss übertragen wird und Tollwut ist bei Wanderungen sowie Land- und Jagdaufenthalten anzuraten. Bei den im Jahr 2002 vereinzelt aufgetretenen Meningitisfällen handelte es sich jedoch um gutartig verlaufende Sommer-Meningitiserkrankungen. An dieser virösen Infektion kann man nach dem Genuss von infizierten Speisen wie z.B. rohem Obst in der Schale, Speiseeis od. Wasser erkranken. Daher wird zur besonderen hygienischen Sorgfalt und Vorsicht bei der Einnahme solcher Speisen od. Getränke geraten.
Die Tollwutgefahr liegt im europäischen Schnitt und betrifft in erster Linie Tiere.
Am 27. 10.2005 wurde von der EU-Kommission das Auftreten des Vogelgrippevirus der Variante H5N1 bestätigt. Zu erhöhter Vorsicht wird geraten, beachten Sie bitte daher auch unsere Informationen zur Vogelgrippe
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Vorsicht
An der Küste von Kroatien werden gelegentlich Haie gesichtet. Bitte halten Sie sich an die Warnhinweise an den Stränden und schwimmen Sie nicht über die vorgesehenen Markierungen für Schwimmer hinaus.
Vorsicht ist auf den Straßen in Küstennähe bei Regen geboten. Durch die schlechte Asphaltqualität kommt es bei regennasser Straße häufig zu Unfällen.
Die Verhältnisse im Land verlangen keine von der österreichischen verschiedene Lebensweise. Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen.
Versicherung
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Vor Antritt der Reise muss ein zwischenstaatlicher Betreuungsschein gelöst werden. Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte in jedem Fall in Betracht gezogen werden. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Anreise
Für die Anreise bietet Kroatien zahlreiche Verkehrsanbindungen per Bahn, Bus, Fähre, Flugzeug und Auto.
Straßenverkehr
Gutes, derzeit noch im Ausbau befindliches Autobahn – und Schnellstraßennetz, für welches eine Benützungsgebühr (Maut) zu entrichten ist. Reisende sollten entweder kroatische Kuna bzw. Euro-Münzen mit sich führen. Euro-Banknoten werden zwar akzeptiert, es kann jedoch zu Problemen mit dem Wechselgeld. kommen.
Am 30. Juni 2006 wurde das letzte Teilstück der – in Kroatien von Bregana über Zagreb an die kroatisch-serbische Grenze verlaufenden – A3 (Ljubljana – Belgrad) dem Verkehr übergeben. Nach wie vor gibt es allerdings in Zagreb kein Autobahnschild mit der Aufschrift Zagreb – Belgrad. Autofahrer müssen wissen, dass sie dem Hinweisschild Zagreb – Lipovac zu folgen haben.
Im Sommer 2005 wurde die 380 km lange Autobahn ZAGREB - ZADAR - SPLIT dem Verkehr übergeben. Die Fahrt von Zagreb nach Split dauert nunmehr ca. vier Stunden. Die Autobahn endet in Dugopolje, 18 km nördlich von Split. Für PKW ohne Anhänger beträgt die Maut für die Fahrt in eine Richtung 157 Kuna (ca. 22 EURO).
Der Bau der Autobahn von Split nach Dubrovnik soll bis 2008 abgeschlossen sein.
Die Autobahngebühr ZAGREB - RIJEKA beträgt für PKW ohne Anhänger HRK 56,- (ca. 7,60 EURO).
Durch die weitgehende Fertigstellung dieser Autobahnen wird jedenfalls ein Mehr an Sicherheit auf diesen von vielen Österreichern benutzten Verkehrsverbindungen geschaffen; der Zeitgewinn wird allerdings durch die (vor allem in der Urlaubssaison zeitweise nicht unbeträchtlichen) Wartezeiten an den Mautstellen beeinträchtigt. Die Fertigstellung des letzten Teilstückes der Autobahn ZAGREB-MACELJ (slowenische Grenze) von Krapina bis Macelj ist bis 2007 vorgesehen..
Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte ist nicht verpflichtend. Das Blutalkohollimit ist 0,0 Promille. Die Bußgelder sind relativ hoch.
Detaillierte Verkehrsinformationen können auch der Homepage des kroatischen Automobilclubs entnommen werden: www.hak.hr (auch in deutsch), e-Mail: info@hak.hr
Eigentümer, die ihre Campingbusse ganzjährig auf kroatischem Territorium abstellen wollen, müssen diese verzollen und die entsprechende Mehrwertsteuer begleichen.
Den Wert des Wohnwagens bestimmt das Zollamt am Tag der Verzollung. Es wird darauf hingewiesen, dass das Kampieren außerhalb der Campingplätze gesetzlich verboten ist und mit einem relativ hohen Bußgeld geahndet wird.
Aufgrund von wiederholten Diebstählen von Reisebussen sollten Reiseleiter und Buschauffeure die Busse auch nachts auf einem sicheren Parkplatz abstellen. Die Reiseteilnehmer mögen ihr Gepäck, vor allem aber technische Geräte, keinesfalls in den Bussen lassen.
Verkehr auf See
Um das illegale Chartern in den kroatischen Adriagewässern einzudämmen, müssen ausländische Sport- und Freizeitjachten und -boote seit Anfang 2005 eine Vignette und eine beglaubigte Passagierliste vorweisen.
Jachten und Boote, die nach Kroatien kommen oder in Kroatien verweilen und länger als 2,5 m bzw. mehr als 5 kW haben, müssen beim zuständigen Hafenamt eine Vignette besorgen, die dann ein Jahr ab der Ausstellung gültig ist.
Für ein Boot/ eine Jacht wird jährlich nur eine Vignette ausgestellt.
Um die Vignette zu bekommen, muss man eine, für den in der Vignette eingetragenen Zeitraum vorgesehene Passagierliste beglaubigen lassen. (Die Passagierliste wird mit dem Vignettenabschnitt beglaubigt.) Weitere Passagiere können sukzessive in die Passagierliste aufgenommen werden und vom jeweiligen Hafenamt genehmigt werden.
Die Passagierliste darf maximal 230 Prozent der Personenanzahl aufweisen, welche für das jeweilige Seefahrzeug als zulässige Anzahl erlaubt ist.
Wenn sich bei einer Kontrolle eine nicht auf der Passagierliste eingetragene Person auf dem Boot/ der Jacht befindet oder wenn die Passagierliste nicht ordnungsgemäß mit der Vignette beglaubigt wurde, wird davon ausgegangen, dass sich um Sabotage handelt, was die Verhängung von Strafsanktionen sowie die Beschlagnahmung des Bootes/ der Jacht zur Folge hat.
Im Falle einer Kontrolle müssen folgende Dokumente im Original vorgelegt werden:
- Vignette
- beglaubigte Crew- und Passagierliste
- Zulassung des Bootes/ der Jacht
- Bootsführerschein
- Nachweis über eine Haftpflichtversicherung für Schäden an Drittpersonen
- Nachweis über das Eigentum des Fahrzeuges oder Vollmacht für die Benützung des Seefahrzeuges.
Die Vercharterung von Schiffen und Jachten von nichtkroatischen Eigentümern in den kroatischen Binnen- und Territorialgewässern ist nur unter der Bedingung gestattet ist, dass die Schiffe vorher in die kroatischen Register für Schiffe bzw. Jachten eingetragen (d.h. umgeflaggt) wurden. Schiffe und Jachten zu Sport- und Freizeitzwecken dürfen grundsätzlich nicht verchartert werden.
Eigentümer, die ihr Boot/ ihre Jacht außerhalb einer Marina ganzjährig in Kroatien lassen wollen, benötigen einen entsprechenden Genehmigungsbescheid durch die zuständige Zollbehörde.
Grundstückserwerb durch Österreicher in Kroatien
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Bau nur dann legal errichtet werden kann, wenn das Grundstück bereits vor Baubeginn rechtlich einwandfrei im Grundbuch eingetragen ist und die erforderliche Baugenehmigung vorliegt. Über Bauten, die ungeachtet dieser Voraussetzungen errichtet wurden, wird in der der Regel der Abriss verfügt.
Sonstiges
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
Weitere hilfreiche Informationen
Kroatischer Tourismusverband in deutscher Sprache Internet: http://www.htz.hr Internet: http://www.kroatien.hr
Kroatischer Entminungsdienst HCR in kroatischer und englischer Sprache Internet: http://www.hcr.hr
Kroatischer Zoll
auch in deutscher Sprache
Internet: http://www.caria.hr
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