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Kanada
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Hauptstadt:
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Ottawa
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Int. Kennzeichen:
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CA
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Sprache:
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Englisch, Französisch
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Gängige Fremdsprachen:
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Englisch, Französisch
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Währung:
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1 kanadischer Dollar (CAD) = 100 cents
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Information zur Zeitdifferenz:
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Mehrere Zeitzonen: die Differenz geht von MEZ -10 h (Westküste) bis MEZ -5 h (Ostküste), auf Neufundland MEZ -4,5 h. Newfoundland Standard Time (NST) MEZ -4,5 h (St. John) Atlantic Standard Time (AST) MEZ -5 h (Halifax) Eastern Standard Time (EST) MEZ -6 h (Toronto, Montreal) Central Standard Time (CST) MEZ -7 h (Winnipeg, Regina) Mountain Standard Time (MST) MEZ -8 h (Edmonton, Calgary) Pacific Standard Time (PST) MEZ -9 h (Vancouver) Kanadische Sommerzeit (Normalzeit plus eine Stunde) gilt vom ersten Sonntag im April bis zum letzten Sonntag im Oktober. In Saskatchewan (Regina) gibt es als einzige Provinz Kanadas keine Sommerzeit.
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Elektrischer Strom:
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110/120 Volt Wechselstrom, Flachstecker, Zwischenstecker erforderlich
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Links
Reiseinformationen und Reisewarnungen der österreichischen Regierung Reiseinformationen und Reisewarnungen der schweizer Regierung Reiseinformationen und Reisewarnungen der deutschen Regierung
Besondere Hinweise
Letzte Aktualisierung: 10.05.2006
Informationen zur Vogelgrippe
Sicherheit
Westeuropäischer Standard
Einreise
Reisende dürfen sich ohne Visum bis zu maximal 6 Monate im Land aufhalten. Bei der Einreise wird aufgrund einer Befragung durch die kanadische Einwanderungsbehörde (wie z.B. Zweck der Reise, finanzielle Mittel, Unterkunft, gültiger Pass usw.) die tatsächliche Aufenthaltsdauer festgelegt. Die tatsächliche Aufenthaltsdauer wird im Reisepass vermerkt.
Weitergehende Informationen zu Einreise, Studium und Arbeiten in Kanada können der Homepage des kanadischen Department of Citizenship and Immigrationentnommen werden.
Einfuhr
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung. Es empfiehlt sich die Mitnahme von kanadischen oder US Dollar in bar, Travellerschecks oder Kreditkarten. Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 1 kg Tabak sowie 1,14 Liter Alkohol und persönliche Geschenke bis zu einem Wert von CAD 40,--/Stück können frei eingeführt werden. Nahrungsmittel (insbesondere Fleisch- und Wurstwaren) dürfen nicht eingeführt werden.
Ausfuhr
Unbeschränkte Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung. Keine Beschränkungen hinsichtlich Waren bekannt.
Bitte beachten Sie bei der Einreise nach Österreich die geltenden Einfuhrbestimmungen.
Klima
Große Unterschiede aufgrund der räumlichen Erstreckung. Feuchtes, pazifisches Klima an der Westküste, trockenes Kontinentalklima in den Prärieprovinzen, atlantisches, vom Golfstrom beeinflußtes Klima im Osten. Die gemäßigte Klimazone ist relativ schmal, das arktisches Klima reicht bis in die bewohnten Gebiete. Die mittleren Temperaturen reichen von -20 Grad bis +25 Grad Celsius, die Extremtemperaturen von -40 Grad bis +40 Grad Celsius.
Ratschläge
In der kalten Jahreszeit ist ein entsprechender Schutz notwendig.
Gesundheit
Europäischer Standard im Gesundheitswesen. Arzthonorare sind sehr teuer.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben, außer bei der Einreise über ein Infektionsgebiet (Pocken).
Vorsicht
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, ist ratsam.
Versicherung
Es besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Der Abschluß einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport wird nahegelegt (äußerst hohe Krankenhauskosten in Kanada). Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen. Bei Autofahrten gilt der österreichische Führerschein. Von den Autofahrerklubs ÖAMTC und ARBÖ sowie von den zuständigen kanadischen Behörden wird jedoch die Mitnahme einer Übersetzung des Führerscheins in die englische Sprache bzw. die Mitnahme eines internationalen Führerscheins empfohlen. Eine Haftpflichtversicherung ist zwingend vorgeschrieben. Es gilt 0,5 Promille.
Sonstiges
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
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