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Grossbritannien (inkl. Bermuda)
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Hauptstadt:
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London
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Int. Kennzeichen:
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GB
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Sprache:
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Englisch
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Währung:
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1 Pfund (£) = 100 Pence
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Zeitdifferenz zu MEZ:
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-1 h
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Zeitdifferenz zu MESZ:
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-1 h
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Elektrischer Strom:
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230 Volt, Stecker mit drei Kontaktstiften (Zwischenstecker notwendig
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Links
Reiseinformationen und Reisewarnungen der österreichischen Regierung Reiseinformationen und Reisewarnungen der schweizer Regierung Reiseinformationen und Reisewarnungen der deutschen Regierung
Besondere Hinweise
Letzte Aktualisierung: 16.11.2006
Am Morgen des 10.08. gab es eine große Anti-Terror Operation der britischen Polizei und Sicherheitskräfte, bei der laut Angaben der britischen Behörden mögliche Anschläge auf Flüge in die USA verhindert werden konnten. Als Reaktion darauf wurde von den britischen Behörden die Terrorwarnung bis auf weiteres auf die höchste Stufe gestellt und die Sicherheitsmaßnahmen auf britischen Flughäfen und für sämtliche Flüge massiv verstärkt. Am 14.08. wurde die Terrorwarnstufe wieder auf die zweithöchste Stufe zurückgesetzt.
Mit sofortiger Wirkung gelten an allen britischen Flughäfen folgende verstärkte Sicherheitsmassnahmen:
Jedem Passagier ist es gestattet, ein Handgepäckstück durch die Sicherheitskontrolle am Flughafen mitzunehmen. Die Größe des Handgepäcks darf die Abmessungen 56 cm x 45 cm x 25 cm (einschließlich Räder, Tragegriffe und Seitentaschen) nicht überschreiten. Weitere Taschen, wie zum Beispiel Handtaschen, müssen im Handgepäckstück untergebracht werden. Alle Gepäckstücke werden geröntgt.
British Airways
Ausnahmen für Musikinstrumente: Musikinstrumente (Größe darf die Abmessungen 56 cm x 45 cm x 25 cm (einschließlich Räder, Tragegriffe und Seitentaschen))dürfen als zweites Handgepäck mitgenommen werden, müssen jedoch separat durchleuchtet werden. Grössere Musikinstrumente (z.B. Cello) dürfen, nach Durchleuchtung, auch mit in die Kabine genommen werden, jedoch wird empfohlen, sich mit der zuständigen Airline betreffend Sonderbestimmungen (z.B. Flugticket für 2. Sitzplatz) in Verbindung zu setzen.
Seit 06.11.2006 gibt es neue Maßnahmen betreffend die Mitnahme von Flüssigkeiten durch die Sicherheitskontrolle:
• Es dürfen nicht mehr als 100 ml jeglicher Flüssigkeiten, welche in einzelne Behälter abgefüllt sein müssen, mitgenommen werden.
• Alle Flüssigkeitsbehälter müssen in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastiksack (max. 20cm x 20cm) aufbewahrt werden. Der Plastiksack darf nicht überfüllt werden.
• Pro Person ist ein Plastiksack erlaubt.
• Dieser Plastiksack mit Inhalt wird durchleuchtet.
• Flüssigkeitsbehälter mit Inhalt von mehr als 100 ml müssen ins Reisegepäck gegeben werden.
Ausnahmen davon sind:
- Rezeptpflichtige Arzneimittel in flüssiger Form, soferne nachweislich authentisch, unerlässlich für den Flug (z.B. Bedarf für Diabetiker) und nur in der für den Flug erforderlichen Menge
- Milch und Flüssignahrung für Babys (der Inhalt jeder Flasche bzw. jedes Glases ist von dem das Kleinkind begleitenden Fluggast zu probieren)
Anmerkung: Als Flüssigkeiten gelten auch Gels, Pasten, Lotionen, flüssige/feste Mischungen und der Inhalt von Druckbehältern, wie z.B. Zahnpasta, Haargel, Getränke, Suppen, Sirup, Parfüm, Deodorant, Rasierschaum, Sprühdosen usw.
Alle Laptops und großen elektrischen Geräte (z.B. große Haartrockner) müssen für die Sicherheitskontrolle dem Handgepäck entnommen und in einen extra Korb gelegt werden, so dass sie während des Röntgens nichts verdecken.
Kinderwagen und Gehhilfen sind gestattet, müssen jedoch geröntgt werden. Rollstühle sind ebenfalls erlaubt, werden jedoch gründlich durchsucht.
Für Flüge in die USA behalten sich GB-Flughäfen vor, nochmalige Kontrollen beim Einstiegsgate vorzunehmen. Jegliche Flüssigkeit (Getränke, etc.) wird konfisziert.
Informationen zur Vogelgrippe
Sicherheit
Die britischen Behörden weisen auf die Möglichkeit terroristischer Anschläge in Großbritannien hin und haben daher Landsleute sowie Reisende zu besonderer Wachsamkeit aufgerufen. Daher ist ein erhöhtes Sicherheitsbewusstsein aller Reisenden erforderlich. Insbesondere in Ballungsgebieten und zu Hauptverkehrszeiten sollte man die Empfehlungen der örtlichen Sicherheitsbehörden beachten.
Die am Ende der Reiseinformation angeführten Web-Sites, wie die des Britischen Innenministeriums, enthalten weiterführende Informationen zum terroristischen Bedrohungspotential, sowie detaillierte Informationen zu verschiedenen Krisenszenarien und Verhaltensanregungen.
Wichtige Telefonnummern: Anti-Terrorismus Hotline der Metropolitan Police für Hinweise aus der Bevölkerung auf verdächtige Vorkommnisse: 0800 789 321. Informationstelefon des Home Office (Innenministerium): 0870 000 1585 (9:00-17:00).
Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme bei Schülerreisen rät die Österreichische Botschaft, über die Direktlinie der Botschaft Reisedaten, Reiseroute, Aufenthaltsort, Teilnehmer und Kontaktpersonen bekannt zu geben.
Sicherheitshinweis zu Nordirland:
Die Sicherheitslage in Nordirland hat sich zwar seit Abschluss des Karfreitags-Abkommens (1998) kontinuierlich entspannt, ein Aufflammen von lokaler Gewalt bleibt aber - insbesondere während der sommerlichen Paraden ("Marching-season" Mitte Juni bis Mitte August) - möglich. Bei Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden paramilitärischen Gruppen kann es zu gewaltsamen Ausschreitungen kommen. Auskunft zur aktuellen Lage wird über eine Rufnummer der Polizei in Belfast, Tel.: (0044) 2890 650-222 , erteilt.
Einreise
Die Einreise kann mit einem gültigen Reisepass oder gültigem Personalausweis erfolgen. Für die Einreise auf die britischen St. Virgin Islands besteht Visumspflicht, der Reisepass muss für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein.
Einfuhr
Das Vereinigte Königreich ist Mitgliedsstaat der Europäischen Union, es sind daher die für den innergemeinschaftlichen Verkehr geltenden Einfuhrbestimmungen zu beachten.
Unbeschränkte Einfuhr von Landes- und Fremdwährung. Euroschecks werden von größeren Hotels, einigen Geschäften und Banken eingelöst. Kreditkarten werden im allgemeinen akzeptiert. Eine Behebung von Bargeld ist auch mittels Bankomatkarte (Maestro, EC, Kreditkarte) über die zahlreichen Geldautomaten möglich.
Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden (Es sind die für den innergemeinschaftlichen Verkehr geltenden Einfuhrbestimmungen zu beachten). Domestizierte Katzen und Hunde aus Österreich dürfen ohne Quarantäne nach GB eingeführt werden. Andere Säugetiere unterliegen weiterhin den Quarantänebestimmungen. Für die Einfuhr von Katzen und Hunden müssen bestimmte Auflagen erfüllt sein. Weitere ausführliche Informationen dazu sind auf der Website der Österreichischen Botschaft in London (www.bmaa.gv.at/london) sowie des „Department for Environment, Food and Rural Affairs“ (http://www.defra.gov.uk/animalh/quarantine/index.htm) zu finden.
Ausfuhr
Unbeschränkte Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung. Die Ausfuhr von kulturell wertvollen Gütern unterliegt Beschränkungen.
Klima
Ozeanisch mildes Klima mit geringen Temperaturunterschieden, aber häufigen Niederschlägen, insbesondere in Wales, Schottland und Nordirland.
Ratschläge
Keine besonderen Ratschläge.
Gesundheit
Europäischer Standard im Gesundheitswesen.
Impfungen
Bei der Einreise sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Vorsicht
Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die regelmäßig benötigte Arzneimittel beinhaltet, ist ratsam. Um allfällige Probleme zu vermeiden, wird die Mitnahme einer ärztlichen Bestätigung angeraten.
Versicherung
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), mit der eine gültige Versicherung nachgewiesen werden kann. Die Vorlage der Krankenversicherungskarte ist in GB nicht notwendig. Im Krankheitsfall genügt die Vorlage des österreichischen Reisepasses.
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt vor allem auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
Verkehr
Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen, in London U-Bahnen. Bei Autofahrten sind der österreichische Führerschein und die Zulassung mitzuführen. Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird empfohlen. Es gilt Gurten- sowie Sturzhelmpflicht.
Achtung, im Vereinigten Königreich herrscht Linksverkehr.
Sonstiges
Isle of Man:
Die Isle of Man ist nicht Teil des Vereinigten Königreiches, es bestehen aber aus historischen Gründen besondere Beziehungen. Obwohl die Isle of Man nicht Mitglied der EU ist, besteht freier Verkehr von Personen und Waren.
Weitere Informationen unter http://www.gov.im
Kanalinseln:
Die Kanalinseln (Jersey und Guernsey) sind nicht Teil des Vereinigten Königreiches, es bestehen aber aus historischen Gründen besondere Beziehungen. Die Beziehungen mit der EU beschränken sich auf den freien Verkehr von Waren, d.h. es besteht keine Niederlassungsfreiheit.
Weitere Informationen erhalten Sie bei: Jersey und Guernsey Tourism Österreich Zwillinggasse 1 1190 Wien Tel: 01/ 318045010 Fax: 01/ 3180449 Email: jersey.guernsey@netway.at
Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Informationen sowie für gegebenenfalls daraus resultierenden Schaden übernimmt.
Weitere hilfreiche Informationen
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